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Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Aufforderung zur uneingeschränkten Vorlage eines Prüfungsberichts einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft gem § 70 Abs 1 Z 1 BWG

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Thomas RieszZFR 2010/169ZFR 2010, 269 Heft 6 v. 10.12.2010

BWG §§ 5, 70

VwGG § 30 Abs 2

Der mit einer Auskunftserteilung gem § 70 Abs 1 Z 1 BWG verbundene Reputationsverlust zieht einen unwiederbringlichen Schaden nach sich, da bereits die Erteilung von Informationen einen weitgehend unumkehrbaren Vorgang darstellt, welcher nicht wie bei Zahlung eines Geldbetrages wieder rückabgewickelt werden kann.

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