Mit der für 1. 1. 2011 anvisierten Umsetzung der CRD III-Richtlinie im BWG treten neue Bestimmungen für die Auszahlung von Boni bei Kreditinstituten in Kraft. Da nach Ansicht des europäischen Gesetzgebers eine unangemessene Vergütungspolitik das übermäßige Eingehen von Risken fördert, soll sich diese zukünftig an den Zielen der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit orientieren. Folglich soll die Auszahlung von Boni zukünftig auf einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum basieren, der Risikoentwicklung eines Kreditinstituts Rechnung tragen und an dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt sein.