Patienten mit einer privaten Krankenversicherung ("Zusatzversicherung") können sich in der Sonderklasse von Krankenanstalten stationär unterbringen lassen, die Zusatzkosten (Aufzahlungskosten) vor allem für die Unterbringung in Zwei- oder Einbettzimmern sowie die Arzthonorare trägt der Krankenversicherer. Als Patient ist man gewohnt, bei der Aufnahme in der Krankenanstalt die vom Versicherer erhaltene Scheckkarte zu präsentieren. Aufgrund des seit Jahrzehnten praktizierten Systems der Direktverrechnung braucht sich der Patient um die Bezahlung der Zusatzkosten nicht weiter zu kümmern. Es erfolgt eine direkte Verrechnung zwischen dem Krankenversicherer und dem Träger der Krankenanstalt. Eine jüngst ergangene Entscheidung des 7. Senats des OGH1 gibt Anlass, sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen dieses Direktverrechnungssystems zu beschäftigen.