Am 5. 5. 2010 veröffentlichte das BMJ den Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das VersVG geändert werden soll (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2010, VersRÄG 2010). Der Entwurf - zu dem bis 29. 5. 2010 Stellung genommen werden konnte - verfolgt drei zentrale Anliegen, die im Folgenden kurz skizziert werden: