Die RL 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 9. 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der RL 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der RL 2000/46/EG dient der Förderung eines echten Binnenmarktes für E-Geld-Dienstleistungen, indem sie gleiche Wettbewerbsbedingungen im Hinblick auf Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit schafft. Die RL muss bis spätestens 30. 4. 2011 in Österreich umgesetzt werden. Dies soll mit dem neuen E-Geldgesetz 2010 (183/ME 24. GP) erfolgen, das an die Stelle des E-Geldgesetzes aus dem Jahre 2002 treten soll. Der Gesetzesentwurf wurde soeben zur Begutachtung versandt; Ende der Begutachtungsfrist ist der 30. 8. 2010.