WAG aF: § 20 Abs 5
Das (zwischenzeitig insolvente) WPDLU hatte beim bekl Versicherer eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister zugrunde gelegt wurden. Diese weisen ua folgende Bestimmungen auf: