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Risikoausschlüsse in der Pflicht-Haftpflichtversicherung nach § 20 Abs 5 WAG aF

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2010/135ZFR 2010, 216 Heft 5 v. 8.10.2010

WAG aF: § 20 Abs 5

Das (zwischenzeitig insolvente) WPDLU hatte beim bekl Versicherer eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister zugrunde gelegt wurden. Diese weisen ua folgende Bestimmungen auf:

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