Wesentliches Kernstück der Novelle ist die Pönalisierung der Eigengeldwäscherei. Doch auch die Anhebung des Strafrahmens und die Verschärfung der Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich der Standesordnungen darf nicht übersehen werden. Dies insb im Hinblick auf das besondere Vertrauensverhältnis, das Mandant und Rechtsanwalt bzw Notar verbindet. Im Bereich der StPO ist auf den vereinfachten Zugang zu Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte hinzuweisen.