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Versicherungsvermittler-Verordnung (BGBl II 2010/156)

AktuellesGewerberechtBearbeiterin: Mag. Verena HaumerZFR 2010/123ZFR 2010, 194 Heft 4 v. 13.8.2010

Vor dem Hintergrund der RL 2002/92/EG wurde vom BMWF eine V aufgrund der §§ 18 Abs 1 und 137b Abs 4 GewO 1994 idF BGBl I 2010/8 über die Zugangsvoraussetzungen für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung bei der Gewerblichen Vermögensberatung erlassen, mit deren Inkrafttreten die Versicherungsagent-V BGBl II 2003/96 und die Versicherungsmakler und -berater-V BGBl II 2003/97 außer Kraft treten.

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