vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorschlag der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, zur Neufassung der Richtlinie über die Anlegerentschädigung und Weißbuch über Optionen für einen besseren Schutz von Versicherungsnehmern

AktuellesBank-Bearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-KarpferZFR 2010/121ZFR 2010, 192 Heft 4 v. 13.8.2010

Am 12. 7. 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (RL 94/19/EG) , dessen Anwendungsbereich künftig alle Kreditinstitute und alle Sicherungssysteme erfassen soll. In Reaktion auf die Finanzkrise war bereits durch die RL 2009/14/EG die Deckungssumme auf einheitliche 100.000 € angehoben worden. Nunmehr werden auch weitere Aspekte der Einlagensicherung einer Vereinfachung, Harmonisierung bzw Neugestaltung unterworfen. Ua werden folgende Regelungen vorgeschlagen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte