Am 12. 7. 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (RL 94/19/EG) , dessen Anwendungsbereich künftig alle Kreditinstitute und alle Sicherungssysteme erfassen soll. In Reaktion auf die Finanzkrise war bereits durch die RL 2009/14/EG die Deckungssumme auf einheitliche 100.000 € angehoben worden. Nunmehr werden auch weitere Aspekte der Einlagensicherung einer Vereinfachung, Harmonisierung bzw Neugestaltung unterworfen. Ua werden folgende Regelungen vorgeschlagen: