Die Financial Action Task Force1 äußerte sich in ihrem Bericht vom Juni 2009 über die österreichische Rechtslage bei der
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Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zum Teil kritisch. Diese Bedenken hat die österreichische Bundesregierung aufgegriffen und ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich geschnürt, das zu Änderungen des Bankwesengesetzes, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Glücksspielgesetzes, des Bundeskriminalamt-Gesetzes sowie der Rechtsanwaltsordnung, der Notariatsordnung, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung geführt hat (in Kraft getreten sind die Änderungen mit 1. 7. 2010).2