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Der europäische Finanzstabilisierungsmechanismus

AktuellesFinanzmarktrechtRA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2010/111ZFR 2010, 188 Heft 4 v. 13.8.2010

Im Gefolge der Schuldenkrise Griechenlands wurde die Lage auf den Finanzmärkten zuletzt immer instabiler, der Euro ging auf Talfahrt. Es wurde und wird nach wie vor eine Ansteckung anderer EU-Mitgliedstaaten befürchtet. Der Rat Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) hat daher am 9. 5. 2010 einen europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd € beschlossen. Dieser hat zwei Säulen: die Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ("Verordnung")11 VO (EU) 2010/40 7 des Rates 11. 5. 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus, ABl L Nr 118/1 v 12. 5. 2010, 1. und eine zwischenstaatliche Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zur Gründung einer Zweckgesellschaft.

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