Im Gefolge der Schuldenkrise Griechenlands wurde die Lage auf den Finanzmärkten zuletzt immer instabiler, der Euro ging auf Talfahrt. Es wurde und wird nach wie vor eine Ansteckung anderer EU-Mitgliedstaaten befürchtet. Der Rat Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) hat daher am 9. 5. 2010 einen europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd € beschlossen. Dieser hat zwei Säulen: die Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ("Verordnung")1 und eine zwischenstaatliche Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zur Gründung einer Zweckgesellschaft.