Am 21. 4. 2010 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie über TARGET2-Securities1 (EZB/2010/2).2 Bei der Richtlinie ("T2S-RL"), die sich nicht direkt an Dritte richtet, sondern von den Zentralbanken des Eurosystems in nationales Recht umzusetzen ist, handelt es sich um den rechtlichen Eckpfeiler des Projekts, auf dem die zukünftigen rechtlichen Vereinbarungen fußen werden.