KSchG §§ 6 Abs 1 Z 5, 29
ABGB § 1489
Beginn der Verjährungsfrist für Schadenersatz, wenn der Kläger unmittelbar nach einer Sendung im ORF über nicht korrekt abgerechnete Kreditzinsen Informationen beschafft und den Klagsauftrag erteilt.
KSchG §§ 6 Abs 1 Z 5, 29
ABGB § 1489
Beginn der Verjährungsfrist für Schadenersatz, wenn der Kläger unmittelbar nach einer Sendung im ORF über nicht korrekt abgerechnete Kreditzinsen Informationen beschafft und den Klagsauftrag erteilt.