BWG § 5 Abs 1 Z 7, § 39
Die vom Bf im Zuge des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung aufgezeigten Nachteile der Abberufung des Geschäftsleiters können den Verstoß gegen eine qualifizierte Konzessionsvoraussetzung (hier: fehlende persönlichen Zuverlässigkeit gem § 5 Abs 1 Z 7 BWG) nicht rechtfertigen.