In ZFR 2010/72, 127 wurde dazu folgender Leitsatz der Red abgedruckt: "Die gewerbliche Durchführung des Handels auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren bedarf einer Konzession; für eine konzessionspflichtige Tätigkeit kommt es nicht allein auf das Kriterium des Erwerbs für ein Privatvermögen an; vielmehr ist jenes der Gewerblichkeit bzw das Vorliegen einer Beteiligungsabsicht maßgeblich". Nachgeschaltet folgt eine eingehende Analyse dieses Erk (Anm der Herausgeber).