Zur Umsetzung der MarktmissbrauchsRL2 wurde § 48a BörseG3 umfassend neu gestaltet. Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit dem Tatbestand der Marktmanipulation und seiner Einhaltung des verfassungsrechtlichen Determinierungsgebotes, insb eingehend auf den Grundsatz der doppelten Bindung des nationalen Gesetzgebers, kritisch auseinander.