Die Frage der Parteistellung eines Unternehmens (zB GmbH, AG) in einem Verwaltungsstrafverfahren gegen seine nach außen vertretungsbefugten Organe (zB Geschäftsführer, Vorstände) wird in der Judikatur und in der Literatur divergent beantwortet. Insb gilt es zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Haftungspflicht der juristischen Person entsteht.