I. Einleitung
In jüngerer Zeit musste sich der OGH1 im Rahmen von Unterlassungsklagen wiederholt mit der Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Finanzierungsleasingverträgen beschäftigen.2 Der folgende Beitrag arbeitet die unzulässigen Klauseln in den zT sehr langen Entscheidungen systematisch auf.