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Bandbreiten für marktübliche Entgelte von Wertpapierunternehmen

AktuellesWertpapieraufsichtsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2010/91ZFR 2010, 148 Heft 3 v. 4.6.2010

Gem § 75 Abs 8 WAG 2007 ist die FMA zur Veröffentlichung der marktüblichen Entgelte von Wertpapierfirmen auf ihrer Website verpflichtet. Dazu hat die gesetzliche Interessenvertretung der Finanzdienstleister, der Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen regelmäßig zu erheben und diese der FMA bekannt zu geben. Die FMA hat die marktüblichen Entgelte am 16. 4. 2010 auf ihrer Website veröffentlicht,11Siehe www.fma.gv.at (25. 4. 2010) unter dem Punkt "Verbraucher & Anleger" > "Marktübliche Entgelte". nachdem die WKO die Ergebnisse ihrer Erhebung erstmals Anfang März 2010 zur Verfügung gestellt hat. Sie soll eine Orientierungshilfe für Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen bieten, ist jedoch keine bindende Empfehlung seitens der FMA. Den Marktteilnehmern bleibt die Entscheidung offen, außerhalb der veröffentlichten Bandbreiten zu verrechnen.

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