Am 20. 4. 2010 wurde die Regierungsvorlage zur Geldwäsche-Novelle dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Durch diese Novelle, die in wesentliche Aufsichtsgesetze aus dem Vollzugsbereich der FMA sowie das Glückspielgesetz eingreift, werden - im Sinne der international anerkannten FATF Standards - Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung getroffen. Diese betreffen ua die Ausweitung von Verdachtsmeldungen, die nunmehr auch dann erfolgen müssen, wenn sich die Transaktionen auf Vermögenswerte bezieht, hinsichtlich derer der Verdacht besteht, dass sie aus kriminellen Aktivitäten stammen bzw hinsichtlich derer ein Zusammenhang zu terroristischen Organisationen besteht. Die Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle werden hinsichtlich des Umgangs mit Verdachtsmeldungen erweitert. Eine Klarstellung erfolgt zusätzlich hinsichtlich des Geldwäschebeauftragten dahin gehend, dass dessen Position nicht ausgelagert werden kann. Direkte Berichtslinien vom Geldwäschebeauftragten zu den Geschäftsleitern sind einzurichten; der besondere Beauftragte, der über einen freien Zugang zu allen relevanten Informationen, Daten und Systemen verfügen können muss, ist der Geschäftsleitung direkt gegenüber verantwortlich.