Mit 16. 4. 2010 endete ein Konsultationsverfahren des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), in dem zur Stellungnahme zu jenen weitreichenden Änderungen im internationalen und europäischen Bankaufsichtsrecht, die mittlerweile unter dem Schlagwort "Basel III" bekannt wurden, aufgefordert wurde. Grundlage der Konsultation sind zwei im Dezember 2009 veröffentlichte Konsultationspapiere. Behandelt werden darin unter dem Titel "Strengthening the resilience of the banking sector" Änderungen im Bereich Eigenmitteldefinition und -limits, die Vorsorge für das Kontrahentenausfallrisiko, die Einführung einer Leverage Ratio sowie die Bildung dynamischer Risikovorsorgen und Kapitalpuffer. Ebenfalls erwogen wird ein mögliches Sonderregime für systemisch relevante Kreditinstitute. In dem zweiten Konsultationsdokument "International Framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring" werden Maßnahmen zur Verbesserung des Liquiditätsrisikomanagements vorgeschlagen. Insgesamt zielt das Gesamtpaket darauf ab, den Bankensektor international widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Parallel dazu wurden auch auf europäischer Ebene Arbeiten aufgenommen, um die vorgeschlagenen Änderungen auch in den für den EWR maßgeblichen RL 2006/48/EG ("CRD") und 2006/49/EG ("CAD") nachzuvollziehen. Die Europäische Kommission führte daher gleichzeitig mit dem BCBS ein Konsultationsverfahren über die Übernahme der Basler Vorschläge (mit einigen spezifischen Anpassungen) in die CRD und CAD im Rahmen des Projektes "CRD IV" durch. Auch das europäische Begutachtungsverfahren endete am 16. 4. 2010.