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Öffentliches Angebot (§ 1 Abs 1 Z 1 KMG); Rücktritt (§ 5 KMG)

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2010/75ZFR 2010, 133 Heft 3 v. 4.6.2010

KMG § 1 Abs 1 Z 1, § 5

Zweck des Rücktrittsrechts nach § 5 KMG, das jenem nach § 3 KSchG nachgebildet wurde, ist der Schutz des Anlegers, der Verbraucher ist. Es dient der Absicherung der Erbringung der notwendigen Information für die Kaufentscheidung ihm gegenüber. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher gegenüber seinem Vertragspartner, nicht aber gegenüber einem Vermittler oder Vertreter zu.

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