Durch die Novelle BGBl I 2009/152 werden ua die Bewertungsvorschriften für Betriebliche Vorsorgekassen ("BV-Kassen") ab 31. 12. 2009 geändert. Fortan sind bestimmte Schuldverschreibungen, die - aufgrund einer entsprechenden Widmung - dazu bestimmt sind, bis zur Endfälligkeit gehalten zu werden, nicht zu ihren Marktwerten, sondern mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bzw ihren fortgeführten Tageswerten zum Zeitpunkt der Widmung zu bewerten ("Held-to-Maturity-" bzw "HTM-Bewertung"). Der vorliegende Beitrag stellt das neue Bewertungsregime im Überblick dar.