Mit 11. Juni 2010 soll das österreichische Darlehens- und Kreditrecht umfassend reformiert werden. Bedeutendste Änderung ist die Einführung eines eigenen Verbraucherkreditgesetzes, das die bisher einschlägigen Bestimmungen des KSchG und BWG weitgehend ablösen wird. Der vorliegende Artikel bespricht die zu erwartenden Neuerungen bei der Verbraucherkreditvergabe.