GenG § 4
Die Antragstellerin ist eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Generalversammlung vom 13. 6. 2008 beschloss eine Änderung der Satzung in deren § 1 dahin, dass die Firma der Gesellschaft in Hinkunft "W K eG" lauten solle.
GenG § 4
Die Antragstellerin ist eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Generalversammlung vom 13. 6. 2008 beschloss eine Änderung der Satzung in deren § 1 dahin, dass die Firma der Gesellschaft in Hinkunft "W K eG" lauten solle.