ABGB §§ 864, 879 Abs 3
KSchG §§ 6, 28
Die eine "Nullverzinsung" ermöglichende Klausel ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und daher nichtig.
ABGB §§ 864, 879 Abs 3
KSchG §§ 6, 28
Die eine "Nullverzinsung" ermöglichende Klausel ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und daher nichtig.