DSG § 1
WAG 2007 § 3 Abs 5, §§ 22, 91
1. Es zählt zu den im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben der FMA, die Einhaltung des WAG mit den gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsmitteln zu überprüfen (§ 91 Abs 3 WAG 2007).
DSG § 1
WAG 2007 § 3 Abs 5, §§ 22, 91
1. Es zählt zu den im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben der FMA, die Einhaltung des WAG mit den gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsmitteln zu überprüfen (§ 91 Abs 3 WAG 2007).