Keine Verpflichtung des Hauptaktionärs zum Erwerb der Aktien der Minderheitsaktionäre zu den gleichen Bedingungen wie jenen bei Erwerb einer die Kontrolle an der Gesellschaft beschaffenden oder verstärkenden Beteiligung
JudikaturEuGHBearbeiterin: MMMag. Anna BachleitnerZFR 2010/35ZFR 2010, 71 Heft 2 v. 9.4.2010