Im Zusammenhang mit verschiedenen Schadenersatzprozessen, die wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Finanzdienstleister geführt werden, stellt sich oftmals das Problem der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche. Eine der zahlreichen Facetten dieses Problems soll im Folgenden1 behandelt werden, nämlich die Frage, inwieweit Kursschwankungen geeignet sind, jene Voraussetzungen herbeizuführen, an die § 1489 ABGB den Beginn der Verjährungsfrist knüpft.