Mit BGBl I 2009/152 wurde - neben Maßnahmen im BWG, die Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise auf Kreditinstitute durch antizyklische Maßnahmen abfedern bzw die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Kreditinstitute erhöhen sollen1 - auch das Versicherungsaufsichtsgesetz ("VAG") mit Wirkung vom 1. 1. 2010 geändert.