Am 28. 12. 2009 veröffentlichte die FMA eine Verordnung über die Anlage zum Prüfbericht für Zahlungsinstitute (BGBl II 2009/494). Die FMA hat damit von der in § 25 Abs 3 ZaDiG normierten Ermächtigung Gebrauch gemacht, die Art der Übermittlung, Form und Gliederung der Anlage zum Prüfbericht durch Verordnung festzusetzen. Systematisch und (in entsprechend abgespeckter Form auch) inhaltlich orientiert sich die Verordnung sehr stark an der FMA-Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht (AP-VO) nach § 63 Abs 5 BWG.