Die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG, welche die Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 1986 ersetzt, wird bis Juni 2010 ins österreichische Recht umgesetzt werden. Die neue Richtlinie wird überwiegend in einem neuen Verbraucherkreditgesetz umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind ua Anpassungen des Konsumentenschutzgesetzes, des Maklergesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgesehen. Auch die Vorschriften über den Darlehensvertrag im 21. Hauptstück (des Zweiten Teils) des AGBGB werden geändert. Die neuen Regelungen sollen mit 1. 6. 2010 in Kraft treten.