Der deutsche Gesetzgeber hat sich entschlossen, das Recht der Anleihen mit dem neuen "Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (SchVG)" zu modernisieren. Das SchVG ist am 5. 8. 2009 in Kraft getreten (dBGBl I vom 4. 8. 2009, S 2512). Das neue Gesetz soll auf Anregung der Kautelarpraxis das deutsche Recht an Veränderungen der Vertragspraxis der internationalen Anleihen angleichen. Damit wird auf sogenannte collective action clauses (CAC) Bezug genommen, die Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger über Anpassungen der Anleihebedingungen sowie die Ausübung der Rechte der Anleihegläubiger durch einen Treuhänder insb im Zusammenhang mit Umschuldungen vorsehen.