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Zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen

BeiträgeMMMag. Anna BachleitnerZFR 2010/2ZFR 2010, 2 Heft 1 v. 11.2.2010

Die aktuelle Wirtschaftskrise und der Anteil der Ratingagenturen daran haben gezeigt, dass eine Regulierung der Ratingtätigkeit unabdingbar ist. Der europäische Gesetzgeber hat rasch reagiert und nach einer kurzen aber intensiven Erarbeitungsphase eine Verordnung zur Regulierung von Ratingagenturen vorgelegt. Diese Verordnung umfasst klar umrissene Ziele: Die Ausräumung von Interessenkonflikten, die Etablierung einer hohen Qualität von Ratings und Ratingmethoden, sowie die Erhöhung der Transparenz der Ratingtätigkeit, was durch die Schaffung eines effizienten Registrierungs- und Aufsichtsrahmens unterstützt werden soll. Die Entstehung der Verordnung, ihre wesentlichen Inhalte und ihre Stellung im Bereich der internationalen Regulierungsbemühungen sind Inhalt des vorliegenden Beitrags.

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