Die Übernahme des Basler Akkords in das europäische Recht bildete nur den Auftakt zu einer grundlegenden Überarbeitung des europäischen Bankaufsichtsrechts. In einem zweiten Schritt wurden nunmehr mit dem als "CRD II" bekannt gewordenen Richtlinienpaket Änderungen im Bereich der Begrenzung von Großveranlagungen, der Anerkennung von hybriden Finanzinstrumenten als Eigenmittelbestandteile, der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden, der Verbriefung von Kreditrisiken und der Begrenzung von Liquiditätsrisiken vorgenommen. Diese Entwicklungen sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. Die Umsetzung in das österreichische Recht ist bis zum 31. 10. 2010 vorzunehmen. Die neuen Vorschriften werden ab 31. 12. 2010 anzuwenden sein.