Die Verordnung (EG) 2008/59 3 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung), wird mit 17. Dezember 2009 in Kraft treten und damit das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ), dem Österreich mit Übereinkommen vom 29. November 1996 beigetreten ist (BGBl III 1998/166), sowie das Bundesgesetz über internationales Versicherungsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl 1993/89, ersetzen. Weiters ist die Verordnung (EG) 2007/86 4 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) bereits mit 11. Jänner 2009 in Kraft getreten. Sie ersetzt die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG).