VersVG §§ 8, 165, 176, 178
EStG § 108g
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien ist die prämienbegünstigte staatliche Zukunftsvorsorge jährlich - auch bereits vor Ablauf von 10 Jahren - kündbar. Die steuerlichen Bindungsfristen des § 108g EStG stehen einer Auflösung nicht entgegen.