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Beschränkung der Haftung der FMA verfassungsrechtlich zulässig?

BeiträgeRA Dr. Andreas RablZFR 2009/119ZFR 2009, 186 Heft 5 v. 16.10.2009

Durch die jüngste Änderung des § 3 Abs 1 FMABG wurde die Haftung des Bundes für ein Fehlverhalten der FMA deutlich eingeschränkt. In der Lehre wurde die Frage aufgeworfen, ob diese Haftungsbeschränkung verfassungsrechtlich zulässig ist. Dies ist mit Blick auf den Schutzzweck der Bankenaufsicht zu bejahen.

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