UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 8 lit f und i
MwSt-RL: Art 135 Abs 1 lit f und g
Art 13 Teil B lit d Nr 5 der 6. MwSt-Richtlinie (nunmehr: Art 135 Abs 1 lit f MwSt-RL) erfasst auch die Vermittlungsleistung eines Untervermittlers, wenn der Inhalt der Tätigkeit die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung umfasst. Die Eigenschaft als Subunternehmer steht der Erfüllung des Steuerbefreiungstatbestandes nach § 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG 1994 nicht entgegen, solange die Tätigkeit des Subunternehmers ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes ist, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung erfüllt.