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Patronatserklärungen als Technik der Kreditrisikominderung?

BeiträgeDr. Georg WeisselZFR 2009/91ZFR 2009, 143 Heft 4 v. 7.8.2009

Patronatserklärungen sind in der österreichischen Rechtsordnung nicht explizit definiert. Anders als andere, im Zivilrecht verankerte Formen der Kreditbesicherung, bieten sie in Ansehung ihrer Eigenschaften ein heterogenes Bild. In der Literatur wird daher vertreten, dass die Beurteilung ihrer Anerkennungsfähigkeit als Technik der Kreditrisikominderung (CRM-Technik) eine Frage des Einzelfalls ist.11 Höger/Mallek/Spacil/Weidenholzer/Hauser-Rethaller/Siegl, Techniken der Kreditrisikominderung (aus der Leitfadenreihe von ÖNB und FMA zum Kreditrisiko) 167; Blume in Dellinger (Hrsg), Bankwesengesetz Rz 75 zu § 22h BWG. Gegen diese Einschätzung sind jedoch Bedenken grundsätzlicher Natur anzumelden, da jede Prüfung bereits wegen der Eigenheiten einer Patronatserklärung negativ enden muss.

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