Die Wohlverhaltensregeln der MiFID bzw des WAG sind an der Schnittstelle zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht angesiedelt. Systematisch gehören sie dem Aufsichtsrecht an, ihre Wirkungen sind allerdings nicht auf dieses Rechtsgebiet beschränkt, sondern strahlen auch in das Zivilrecht aus. Der vorliegende Beitrag veranschaulicht anhand dreier Beispielfälle die praktischen Aspekte der wechselseitigen Beeinflussung von Aufsichtsrecht und Zivilrecht.