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Verordnung der FMA, mit der die 2. LeerverkaufverbotsV geändert wird

Nationales Börse-WertpapierrechtBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2009/81ZFR 2009, 122 Heft 3 v. 9.6.2009

Das für die Aktien und Aktien vertretende Wertpapiere der Erste Group Bank AG, Raiffeisen International Bank-Holding AG, UNIQA Versicherungen AG und WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group geltende Verbot von ungedeckten Leerverkäufen am Kassamarkt wird abermals verlängert, und zwar von 30. 4. 2009 bis 30. 6. 2009 (BGBl II 2009/121).

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