Unter dem Eindruck der krisenhaften Ereignisse auf den weltweiten Kapitalmärkten hat die EK am 29. 4. 2009 eine "Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds" vorgeschlagen.1 Der vorliegende, 56 Artikel umfassende RL-E unterwirft die Tätigkeit von Managern ("Alternative Investment Manager", "AIFM"), sämtlicher Investmentfonds, die nicht den Bestimmungen der UCITS-RL 2 unterliegen ("non-UCITS"; bzw "AIF" Alternative Investment Fund") einem einheitlichen regulatorischen Rahmen (Art 2 Z 1 iVm Art 3 lit a).3 Ziel des Regulativs ist vor allem die Begrenzung von (grenzüberschreitenden) Risken, die derartige Veranlagungen - in Anbetracht ihrer wirtschaftlichen Bedeutung - nicht nur für Anleger, sondern auch für die Stabilität der europäischen Finanzmärkte bergen. Der formal "uferlose" Anwendungsbereich des RL-E wird jedoch durch einen umfangreichen Katalog von Ausnahmen begrenzt (Art 2). Der RL-E wurde als "Rahmenrichtlinie" im Rahmen der "Stufe 1" des "Lamfalussy-Verfahrens" konzipiert; wesentliche Bestimmungen bedürfen daher noch einer Konkretisierung im Wege des Komitologieverfahrens.4