AktG §§ 225b ff
GesAusG §§ 1, 2, 3, 5, 6
1. Das Fehlen der Unterlagen nach § 3 Abs 5 Z 3 und 4 GesAusG berechtigt zur Anfechtung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss.
AktG §§ 225b ff
GesAusG §§ 1, 2, 3, 5, 6
1. Das Fehlen der Unterlagen nach § 3 Abs 5 Z 3 und 4 GesAusG berechtigt zur Anfechtung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss.