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Verlängerung des Verbots für ungedeckte Leerverkäufe

Aktuelles Börserechtbearbeitet von, RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2009/53ZFR 2009, 80 Heft 2 v. 2.3.2009

Die FMA hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, ungedeckte Leerverkäufe in einzelne Finanztitel zu verbieten. Das bis 31. 1. 2009 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group" wurde daher mit der 2. Leerverkaufsverordnung (2. LVV), mit BGBl II 2009/27 am 28. 1. 2009 kundgemacht, bis einschließlich 30. 4. 2009 verlängert. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen, die Market Maker oder Specialists im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

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