In einer kürzlich veröffentlichten Presseinformation hat das BMF klargestellt, dass der österreichische Vorbehalt gegen Art 26 OECD-Musterabkommen2 zurückgezogen wird, nachdem die OECD Österreich gegenüber erklärt hat, dass diese Bestimmung so auszulegen sei, dass ein konkreter Verdacht auf ein Steuervergehen vorliegen muss, damit Informationen
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