Bis dato existiert in der EU kein einheitliches Aufsichtsregime für Zahlungsdienstleister, die keine Kreditinstitute sind. Es besteht auch kein harmonisierter Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen, sondern nur für einzelne Aspekte wie grenzüberschreitende Überweisungen. Mit dem vorliegenden Ministerialentwurf soll nun ua die RL 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. 11. 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt umgesetzt werden. Mit dieser Richtlinie wurden auf europäischer Ebene sämtliche bereits den Kreis von Zahlungsdienstleistungen betreffende Richtlinien und Empfehlungen in einen einheitlichen Rechtsakt überführt.