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Neuer Handlungsrahmen für CESR, CEBS und CEIOPS

Aktuelles GemeinschaftsrechtDr. Alexander Karpf,ZFR 2009/43ZFR 2009, 74 Heft 2 v. 2.3.2009

Am 23. 1. 2009 hat die EU-Kommission überarbeitete Beschlüsse zum Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR),11Beschluss 2009/77/EG, ABl L 25/18 vom 29. 1. 2009. zum Ausschuss der Bankaufsichtsbehörden (CEBS)22Beschluss 2009/78/EG, ABl L 25/23 vom 29. 1. 2009. und zum Ausschuss der Versicherungsaufsichtsbehörden (CEIOPS)33Beschluss 2009/79/EG, ABl L 25/28 vom 29. 1. 2009. erlassen. Damit soll lt EU-Kommission ein klarerer Rahmen für die Tätigkeit der Stufe-3-Ausschüsse geschaffen und deren Rolle zur Gewährleistung eines stabilen Finanzsystems gestärkt werden. Weiters werden die von der Kommission in ihrer Mitteilung zur Überprüfung des Lamfalussy-Verfahrens vom November 2007 gemachten Vorschläge und die Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rats vom Mai 2008 umgesetzt.44S Karpf, Lamfalussy - Quo Vadis? ZFR 2008/11. Aufgrund der relativ langen Dauer der vorbereitenden Arbeiten der Kommission kann angenommen werden, dass die neuen Beschlüsse für die Kommission von großer Relevanz sind.

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